Wissenswertes

Das Berufsbildungsgesetz (BBG) sieht in Art. 60 die Möglichkeit vor, dass der Bundesrat Berufsbildungsfonds von Organisationen der Arbeitswelt auf deren Antrag hin für eine Branche allgemeinverbindlich erklären kann. Damit werden alle Betriebe einer Branche zu angemessenen Solidaritätsbeiträgen für die Berufsbildung verpflichtet. Mehr zum Berufsbildungsfonds auf www.sbfi.admin.ch


Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) informiert auch ausführlich zum Berufsbildungsfonds für das Autogewerbe


Hier finden Sie den genauen Wortlaut des Bundesgesetzes über die Berufsbildung