Kurzarbeit und Erwerbsersatz für Selbstständige verlängert

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Kurzarbeit und Erwerbsersatz für Selbstständige verlängert

1. Juli 2020 agvs-upsa.ch - Der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Coronavirus betroffenen Selbständigerwerbenden wird bis zum 16. September verlängert. Auch die Kurzarbeit wird von 12 auf 18 Monate verlängert.

abi/sco. Die Schlagzeilen nach der Bundesratssitzung vom 1. Juli gehörten der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und der Quarantäne für Menschen, die aus Risikoländern einreisen. Ab 6. Juli gilt Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Verkehr, also in Zügen, Trams und Bussen, aber auch in Seilbahnen oder auf Schiffen. Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen. Die Maskenpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren.

Der Bundesrat will auch der erneuten Einschleppung des Virus aus dem Ausland Einhalt gebieten: Ab Montag muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist. Das Bundesamt für Gesundheit führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Gesundheitsminister Alain Berset nannte Schweden und Serbien als mögliche Risikoländer. Die betroffenen Personen müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.
«Mit diesen Massnahmen wollen wir eine ungebremste Ausbreitung des Virus verhindern», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga.

Zudem hat der Bundesrat an seiner Sitzung verschiedene Beschlüsse gefasst, die einen direkten Einfluss auf die Gerwerbetreibenden in der Schweiz haben. Er trägt damit dem Umstand Rechnung, dass viele Betriebe ihre Tätigkeit noch nicht oder noch nicht vollständig aufnehmen können, obwohl die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie ganz oder teilweise aufgehoben wurden.

Unter diesen Umständen erachtet es der Bundesrat als gerechtfertigt, diesen Selbständigerwerbenden weiterhin zu helfen. Die Betroffenen brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung ihres Corona-Erwerbsersatzes wieder auf. Mehr dazu gibt es hier.

Weiter hat der Bundesrat beschlossen, die Entschädigung für Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate zu verlängern, wie Bundespräsidentin Sommaruga sagte. Damit will die Regierung einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenwirken. Bislang konnten Unternehmen während maximal 12 Monaten innerhalb von zwei Jahren Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Mehr dazu gibt es hier.

Vernehmlassung über Geschäftsmieten
Am Mittwoch, 1. Juli, ist die Vernehmlassung betreffend Erlass der Geschäftsmieten gestartet. National- und Ständerat hatten in der Sommersession eine Motion der Wirtschaftskommission (WAK) gutgeheissen, wonach Mieter von Geschäftsräumen, die wegen der bundesrätlichen Massnahmen schliessen mussten, sollen einen Mietzinserlass von 60 Prozent erhalten. Der Bundesrat muss nun den entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten, der frühestens im September den Räten noch einmal zur Abstimmung vorgelegt wird. Die Vernehmlassung dauert bis am 4. August.
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