Neue Eichfristen: Sparen bei Kosten und Aufwand

Neue Eichfristen

Neue Eichfristen: Sparen bei Kosten und Aufwand

16. November 2016 agvs-upsa.ch Waagen, Abgasmessgeräte oder Zapfsäulen sollen weniger häufig geeicht werden müssen. Eine von FDP-Nationalrat Albert Vitali eingereichte und von 52 Parlamentarierinnen und Parlamentariern unterschriebene Motion wird vom Bundesrat diskussionslos zur Annahme empfohlen.

Im Autogewerbe werden Messmittel wie Waagen, Abgasmessgeräte oder Tanksäulen eingesetzt, für die eine regelmässige Eichung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies erzeugt Kosten und Aufwand, die auf die Konsumenten abgewälzt werden. In seiner Motion fordert der Luzerner Politiker Albert Vitali, dass der Bundesrat diese Eichfristen überprüft und allenfalls anpasst. Auch sollen die Verfahren vereinfacht werden.

Geräte teilweise genauer als früher
Die Verordnungen, in denen die Eichfristen festgesetzt sind, wurden teilweise seit zehn Jahren nicht überarbeitet. Aufgrund neuer Technologien sind die heutigen Messmittel teilweise genauer. Die Beanstandungsquoten sinken somit kontinuierlich. Zusätzlich zur Eichpflicht besteht für bestimmte Geräte noch eine Wartungspflicht, also werden sie sowieso gepflegt und kontrolliert. Aus all diesen Gründen ist es durchaus zeitgemäss, die Messintervalle zu vergrössern. Eine Vereinfachung der Verfahren baut zudem Bürokratie ab, spart Kosten und Aufwand.

Der Bundesrat wird beauftragt, die Eichfristen von allen gesetzlich vorgeschriebenen Messmitteln zu überprüfen und allenfalls anzupassen, das heisst die Eichintervalle zu vergrössern. Auch eine Vereinfachung der Verfahren ist anzustreben.
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