Reparaturbestätigung

Mit der Reparaturbestätigung erklärt der Betrieb, die vom Strassenverkehrsamt auf dem amtlichen Fahrzeugprüfungsbericht festgestellten Mängel ordnungsgemäss behoben zu haben. Die Reparaturbestätigung hat die Wirkung einer amtlichen Nachkontrolle.

Liste berechtigter Betriebe zur Reparaturbestätigung