Haben Sie Mut zur Aktualisierung der Stundensätze

Der Verrechnungslohn ist bekanntlich der Stundensatz, den Garagen ihren Kundinnen und Kunden für eine Arbeitsstunde in der Werkstatt in Rechnung stellen. Der Betrag soll die direkten und indirekten Kosten decken und die Erwirtschaftung eines angemessenen Gewinns ermöglichen. Angesichts steigender Kosten und Löhne, gewinnt die regelmässige Überprüfung und Aktualisierung des Verrechnungslohns als betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument zunehmend an Bedeutung.
Noch immer orientieren sich viele Garagen bei der Festlegung des Verrechnungslohns an den anderswo üblichen Ansätzen oder regionalen Mitbewerbern. Für Markus Aegerter, Mitglied der Geschäftsleitung des AGVS und verantwortlich für den Bereich Branchenvertretung, ist das ein Fehler. «Nur wenn sämtliche Kostenfaktoren berücksichtigt werden», sagt Aegerter, «ergibt sich ein betriebswirtschaftlich sinnvoller Verrechnungssatz.» Wer beispielsweise feststelle, dass der aktuelle Satz nicht ausreicht, um die tatsächlichen Kosten zu decken, solle ihn schrittweise anpassen, statt eine plötzliche Preiserhöhung von fünf oder zehn Prozent vorzunehmen. Die meisten Kundinnen und Kunden, so Aegerter, nehmen kleine Preisanpassungen kaum wahr. Und selbst, wenn: In Zeiten allgemeiner Preissteigerungen sei die Kundschaft eine gewisse Teuerung gewohnt und akzeptiere, dass auch Garagen von diesen Preissteigerungen betroffen seien und sie ergo ausgleichen müssten.
Keine Scheu vor höheren Ansätzen
Für Garagen empfehle es sich, bereits im Herbst den Verrechnungssatz für das kommende Jahr festzulegen: Wer frühzeitig plant, kann nötige Preisanpassungen aufgleisen oder auch die Kosten senken. «Der Verrechnungslohn ist der zentrale Parameter für die nachhaltige Wirtschaftlichkeit eines Garagenbetriebs», bringt es Aegerter auf den Punkt. Gleichzeitig ermutigt er dazu, sich bei der Umsetzung auch nicht zu scheuen, den berechneten Verrechnungslohnsatz auch tatsächlich zu verrechnen. Erfahrungsgemäss würden moderate Erhöhungen selten zu Reklamationen führen.
«Man sollte sich nicht scheuen, den berechneten Verrechnungslohnsatz auch tatsächlich zu verrechnen.»
Markus Aegerter, Mitglied der Geschäftsleitung des AGVS und verantwortlich für den Bereich Branchenvertretung
Als Entscheidungshilfe stellt der AGVS seinen Mitgliedern ab sofort eine aktualisierte Version seines bewährten Verrechnungslohnrechners zur Verfügung. Die Excel-Vorlage wurde deutlich verschlankt und ist jetzt auf zwei Registerkarten reduziert. Auf der ersten Seite können sämtliche relevanten Parameter – vom Personalaufwand bis zu den Verwaltungskosten – eingegeben werden. Die zweite Seite erlaubt eine umgekehrte Berechnung: Wer zum Beispiel allen Mitarbeitenden eine Lohnerhöhung von einem Prozent gewähren will, kann im Excel-Sheet des AGVS simulieren, wie sich diese Massnahme dann auf den Verrechnungssatz auswirken würde.
Konkrete Basis für Entscheidungen
Der neue Rechner ist bewusst einfach gehalten. Die klare Struktur mit farblich gekennzeichneten Eingabefeldern sorgt für Übersicht und ermöglicht eine intuitive Bedienung. Markus Peter, Leiter Technik und Umwelt beim AGVS, hebt hervor, dass die Berechnung nicht nur eine theoretische Übung sei, sondern ganz konkrete Handlungsspielräume eröffne. Etwa, wenn der Teileverkauf oder der Fahrzeughandel weniger Deckungsbeiträge lieferten. «Dann muss die Werkstatt entsprechend mehr zur Deckung der Verwaltungskosten beitragen. Das lässt sich im Rechner realistisch abbilden», sagt der für den Verrechnungslohnrechner verantwortliche Markus Peter.
Neu ermöglicht der Rechner die Unterscheidung zwischen drei Stundensätzen: Standard-Verrechnungssatz, ein erhöhter Satz für komplexe Arbeiten wie Diagnosen sowie ein rabattierter Satz etwa für Verträge mit Flottenkunden. «Diese Differenzierung erlaubt eine bedarfsgerechte Verrechnung je nach Art der Arbeit», betont Peter. Wenn beispielsweise einfache Leistungen wie ein Radwechsel in Rechnung gestellt werden, sollte dies zu einem günstigeren Tarif erfolgen als für aufwendige Diagnostikarbeiten, selbst wenn der Automobil-Diagnostiker die Räder gewechselt hat. Der AGVS empfiehlt Mitgliedern, mit variablen Stundensätzen zu arbeiten. Diese unterstützen Garagen zudem dabei, flexibel auf die Kundengruppen einzugehen. So kann beispielsweise bei langjährigen Stammkunden durchaus über Rabatte gesprochen werden.
«Wenn andere Bereiche weniger Erträge liefern, muss die Werkstatt mehr zur Deckung der Verwaltungskosten beitragen. Das lässt sich mit dem neuen Rechner realistisch abbilden»
Markus Peter, Leiter Technik & Umwelt beim AGVS
Zukunft des Geschäfts sichern
Ein Interview mit Andreas Kohli, Leiter Treuhand und Mitglied der Geschäftsleitung der FIGAS Autogewerbe-Treuhand der Schweiz AG (siehe auch Kasten zur FIGAS), wurde bereits im April im AUTOINSIDE publiziert. Darin betont Kohli, wie wichtig ein fundierter, betriebsspezifischer Verrechnungssatz für die Zukunftssicherung eines Garagenbetriebs ist und weshalb mutige, aber nachvollziehbare Preisanpassungen nicht gescheut werden sollten. Der AGVS empfiehlt deshalb allen AGVS-Mitgliedern: Nicht zuwarten, sondern das neue, kostenlose Tool auch nutzen und den Verrechnungslohn für das Jahr 2026 bereits jetzt berechnen.
Denn: Wer seine eigenen Zahlen kennt, kann besser argumentieren, vorausschauend wirtschaften und sinnvoll investieren, etwa in neue Maschinen oder in die Weiterbildung der Mitarbeitenden. Denn nur, wer seine Basis deckt und zugleich einen Gewinn erwirtschaftet, bleibt langfristig wettbewerbsfähig.
Jetzt berechnen
AGVS-Mitglieder können Ihren Verrechnungssatz für das Jahr 2026 mit dem aktualisierten Verrechnungslohnrechner auf dem AGVS-Webportal selbst kalkulieren.