Mobility-Pricing-Ideen und mehr

Verkehrspolitische Themen 2023

Mobility-Pricing-Ideen und mehr

8. Dezember 2022 agvs-upsa.ch – Allgemein dürfte das Jahr 2023 verkehrspolitisch eher ruhig dahinfliessen. Trotzdem sind für das kommende Jahr einige Projekte in Planung. Höhepunkt dürften die eidgenössischen Wahlen vom 22. Oktober 2023 werden. Ob sich das verkehrspolitisch auswirkt?
 
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Die eidgenössischen Wahlen könnten 2023 den grössten Einfluss auf die Verkehrspolitik und die geplanten Infrastrukturprojekte haben. Foto: Nokian Tyres

rst. Das sich dem Ende zuneigende Jahr 2022 war verkehrspolitisch gesehen eher ruhig. Diesbezügliche grosse Abstimmungen fanden keine statt, und auch für das kommende Jahr sind bis jetzt keine vorgesehen. Kommt hinzu, dass der Bundesrat den Abstimmungstermin vom 12. März 2023 abgesagt hat. Der nächste Termin ist somit erst der 18. Juni 2023. Welche Vorlagen dann zur Abstimmung kommen, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden.

Dafür finden am 22. Oktober 2023 die eidgenössischen Wahlen statt, für die sich die Parteien schon jetzt in Stellung bringen. Klimaaktivisten versuchen, sich mit klebrigen Aktionen Gehör zu verschaffen. Sie legen den Verkehr lahm, um darauf hinzuweisen, dass es höchste Zeit sei, den Klimawandel endlich voranzutreiben. Die Aktionen zielen wie schon früher auf den motorisierten Strassenverkehr. Ihn als grossen Verursacher der Treibhausgasemissionen zu bezeichnen, hat schon fast Tradition, zielt aber an den Tatsachen vorbei. Je nach Wahlausgang könnte aber neuer Unbill für Autofahrer, Garagisten und Verkehrsinfrastruktur drohen. Derweil schreiten Bauarbeiten an der Verkehrsinfrastruktur mehr oder weniger planmässig voran. Für den zweiten Gotthard-Strassentunnel haben bereits im Sommer 2022 die Aushubarbeiten begonnen. Für 2026 ist der Durchschlag geplant, gegen Ende 2029 soll der Tunnel dem Betrieb übergeben werden. Auf der A9 im Wallis ist die Nordröhre des Tunnels Visp in Betrieb genommen worden. Sie ist Bestandteil der Südumfahrung von Visp, welche 2024/2025 vollumfänglich und in beide Richtungen vollendet sein wird.

Beim Ausbau der A1 auf sechs Spuren zwischen der A1/A5-Verzweigung Luterbach und der A1/A2-Verzweigung Härkingen läuft dagegen noch nicht alles rund. Das Bundesamt für Strassen (Astra) legte das Ausführungsprojekt im Mai 2018 öffentlich auf. Gegen die Plangenehmigungsverfügung des Uvek (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) vom Dezember 2020 wurden beim Bundesverwaltungsgericht im Mai 2021 drei Beschwerden eingereicht. Bisher hat diese Instanz noch keinen Entscheid gefällt, die Behandlung läuft also noch. Wann der Baustart erfolgt, ist deshalb unbekannt.
Dabei leisten gut funktionierende Nationalstrassen einen wichtigen Beitrag für ein effizientes Gesamtverkehrssystem. Vor allem in den Agglomerationen sollen der Verkehrsfluss und die Verträglichkeit der Autobahnen bis 2030 verbessert werden. Im Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP Nationalstrassen) werden die nötigen Ausbauschritte dazu definiert. Alle vier Jahre entscheidet das Parlament über diese Projekte und deren Priorisierung sowie über die Finanzierung. Der Bundesrat beantragt die Freigabe der fünf nachfolgenden Projekte inklusive des dazugehörigen Verpflichtungskredits von 4,3 Milliarden Franken: die A1 Wankdorf-Schönbühl, die A1 Schönbühl-Kirchberg, die dritte Röhre des Rosenbergtunnels in St. Gallen, der Rheintunnel in Basel und die zweite Röhre des Fäsenstaubtunnels in Schaffhausen. Voraussichtlich im kommenden Frühjahr wird sich das Parlament damit befassen.

Bereits verabschiedet ist die Botschaft zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes. Es geht unter anderem darum, die im Rahmen von Via Sicura eingeführten Rasermassnahmen verhältnismässiger auszugestalten und so ungewollte Härtefälle zu vermeiden. Die Mindestentzugsdauer des Führerausweises von zwei Jahren soll bleiben, gewisse Ausnahmen sind allerdings möglich. Ferner gibt es keine Velohelmpflicht für 12- bis 16-Jährige. Beim automatisierten Fahren soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, die Umsetzung auf Verordnungsstufe zu regeln. Die Inkraftsetzung des revidierten SVG ist noch für 2023 vorgesehen.

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Durch das bald in Kraft tretende Velogesetz werden Bund und Kantone gezwungen, die teils heute schon komplexe Verkehrsinfrastruktur nicht nur für den motorisierten Individualverkehr zu planen. Bis Ende 2043 müssen auf ihren Strassen auch ein Velowegnetz geplant und gebaut werden. Foto: Shutterstock

Zudem ist das Veloweggesetz ausgearbeitet, sodass es voraussichtlich bereits auf den 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Bund und Kantone müssen dann bis Ende 2043 auf ihren Strassen ein Velowegnetz planen und bauen. Die Veloinfrastruktur wird auch aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) finanziert. Nach dem Scheitern des CO2-Gesetzes 2021 ist der Bundesrat über die Bücher gegangen. Es enthält nun keine neuen und höheren Abgaben (Flugticket, Treibstoff) mehr. Im Verkehrsbereich sollen namentlich der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos sowie die Anschaffung von Elektrobussen im ÖV und die Förderung von internationalen Zugverbindungen gefördert werden. Der Bundesrat hält aber am bisherigen Ziel fest, die Emissionen bis 2030 zu halbieren. Um die Klimaziele zu erreichen, braucht es mehr Elektrofahrzeuge. Sie entrichten aber keine Mineralölsteuer, so sinken die Einnahmen und es fehlen Gelder für Unterhalt und Ausbau der Infrastruktur, die heute durch die Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag finanziert wird. Deshalb hat der Bundesrat das Uvek und das Finanzdepartement beauftragt, bis Ende 2023 ein Gesetzespaket zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur durch die Einführung einer Ersatzabgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb auszuarbeiten. Die Einführung der Ersatzabgabe bedingt eine Verfassungsänderung. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Ersatzabgabe bis 2030 in Kraft treten wird.

Bekanntlich hat der Bundesrat das Uvek beauftragt, Kantone, Städte und Gemeinden zu suchen, die Pilotprojekte mit Mobility Pricing durchführen möchten. Aktuell liegen verschiedene Projektskizzen aus unterschiedlichen Regionen vor. Allerdings sind diese Projekte noch zu sehr auf den Strassenverkehr fokussiert. Deshalb beabsichtigt das Uvek, sie auf eine breitere Basis zu stellen und diese um zusätzliche ÖV-Elemente zu erweitern. So sei der Einbezug der verschiedenen Verkehrsträger sichergestellt. Aktuell laufen diese Arbeiten. Anschliessend werden jene Projektideen ausgewählt, für welche Machbarkeitsstudien durchgeführt werden sollen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.
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